Allgemeine Geschäftsbedingungen: PRIMA LINE GbR

Stand: August 2021

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Diese AGB gelten für die von PRIMA LINE GbR erbrachten Leistungen. Im Weiteren wird PRIMA LINE GbR als Auftragnehmer genannt.
  2. Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten sowohl für den ersten Auftrag, als auch für alle Folgeaufträge des Auftraggebers, auch wenn das nicht explizit erneut vereinbart wurde. Diese AGB gelten für alle Folgeaufträge, die die Erstellung, die Überarbeitung, den Support einer Webseite, die Erstellung und/oder Anpassung der Druckvorlagen, die Erstellung und/oder Anpassung 360° Panoramen oder den Druck/Nachdruck zum Inhalt haben.
  3. Mit der Annahme des Angebotes, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung bzw. mit dem Begleichen der vereinbarten Zahlung/Anzahlung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  4. Diese AGB gelten solange sie nicht von einer neuen Fassung ersetzt wird. Über eine neue Fassung der AGB wird der Auftraggeber anlässlich eines Folgeauftrages informiert.
  5. Sollte der Auftraggeber von dieser AGB abweichende Bedingungen stellen, die jedoch vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennt wurden, sind diese nicht bindend. Das gilt auch für den Fall, in dem der Auftragnehmer den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Dokumentation des Projektes

  1. Das Angebot wird anhand der Vorgaben und der Rücksprachen mit dem Auftraggeber erstellt.
  2. Das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot hat die Kraft eines Vertrages. Es gelten alle dort genannten Bedingungen sowie die AGB in ihrer aktuellen Fassung.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, beinhaltet das Angebot immer einen Entwurf (Website, Printsachen). Bei einem Schriftzuglogo sind es 5 Entwürfe und bei einem Signet-Logo 3 Entwürfe. Alternative Entwürfe, die über die vereinbarte Anzahl von Entwürfen hinausgehen, sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Dies bedarf der schriftlichen Form.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  5. Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  6. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte (z. Bsp. 360° Panoramen / Websites / Druckvorlagen für Reseller) gilt der Besteller als Auftraggeber und Rechnungsempfänger. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Beim Verkauf des Projektes an Dritte obliegt es dem Auftraggeber zu prüfen und sicherzustellen, dass bei allen Komponenten des Projektes die jeweiligen Lizenzbestimmungen vom Käufer eingehalten bzw. zusätzliche Lizenzen erworben wurden.
  7. Nach Fertigstellung der Internetseite wird dem Auftraggeber ein Abschlussbericht in schriftlicher Form vorgelegt. In diesem Dokument werden alle relevanten Informationen bzgl. verwendeter Fonts, Bilder, Videos, Grafiken, externer Komponenten und Plugins festgehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit seiner Unterschrift zu bezeugen, dass er diese Informationen zur Kenntnis genommen hat.Nach Fertigstellung eines Logos wird dem Auftraggeber ein Booklet mitgeliefert, indem die Farben (CMYK, RGB, hexadezimale Farben und optional PANTONE / HKS) definiert und verwendete Fonts festgehalten sind.Bei allen anderen Projekten wird eine Abschlussdokumentation nur dann mitgeliefert, wenn es so schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Rücktritt vom Auftrag, Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

  1. Sollten die gelieferten Entwürfe beim Auftraggeber keinen Gefallen finden, ist die vereinbarte Summe dennoch zu begleichen:
    1. Bei Logo-Entwürfen: 100% der vereinbarten Summe.
    2. Bei 360° Panoramen: 100% der vereinbarten Summe.
    3. Bei Entwürfen aus dem Printbereich: 80 % der vereinbarten Summe.
    4. Bei Websites: die Anzahlung wird vom Auftragnehmer einbehalten. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, ohne das Ausfallhonorar begleichen zu müssen. Die bereits angefallenen Fremdkosten (Bildmaterial, gekaufte Fonts u. ä. werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erstattet.
  2. Weitere Entwürfe, die über die ursprünglich vereinbarte Zahl an grafischen Vorschlägen hinausgehen, werden gegen Aufpreis angeboten.
  3. Beim Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist ein Ausfallhonorar fällig.
    1. Bei nicht angefangenen Projekten beträgt das Ausfallhonorar 10 % der vereinbarten Summe zzgl. MwSt. und zzgl. Fremdkosten, sollten diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallen sein.
    2. Bei Projekten, die sich bereits in der Konzept-, Entwurfs- oder Programmierphase befinden, beträgt das Ausfallhonorar (zzgl. zu der bereits geleisteten Anzahlung/Teilzahlungen) 30 % der vereinbarten Summe zzgl. MwSt., zzgl. Fremdkosten, sollten diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallen sein. Alle bereits ausgestellten Teilrechnungen sind ebenfalls zu begleichen und werden nicht zurückerstattet. Diese Forderungen werden sofort fällig.
  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, sich in Konkurs oder im Vergleichsverfahren befindet oder ähnlich ungewöhnliches Verhalten registriert wird.
  5. Stornierungen sind nur schriftlich möglich ().

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Kalendertage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in dem Angebot genannten Preise und Fristen. Diese verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer für Lieferung ab Geschäftssitz Berlin zzgl. MwSt., zzgl. Verpackung, Versand und sonstiger Kosten – wenn nicht anders vereinbart.
  2. Bei Entwürfen, die innerhalb von 3 Arbeitstagen geliefert werden sollten (Entwürfe aus dem Printbereich / Logo-Entwürfe / 360° Panoramen) oder 5 Arbeitstagen (Erstentwurf einer Website), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Express-Pauschale oder einen Express-Zuschlag zu verlangen. Die Konditionen werden individuell und schriftlich vereinbart.
  3. Nachträglich (d.h. nach der Auftragserteilung) veranlasste Änderungen des Auftrages werden gesondert in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, werden sie nach Aufwand und dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
  4. Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    1. Bei Erstellen von Websites:
      30% Anzahlung bei Auftragserteilung,
      30% 7 Tage nach der ersten Vorstellung des Erstentwurfes einer Website (HOME und 1 bis 2 Unterseiten),
      40 % der vereinbarten Summe (zzgl. Bildmaterial- und andere externe Kosten) nach Abschluss des Projektes. Die letzte Zahlungsrate erfolgt nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
    2. Bei Erstellen eines Logos:
      40% Anzahlung bei Auftragserteilung,
      60 % der vereinbarten Summe nach Abschluss des Projektes. Die letzte Zahlungsrate erfolgt nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
    3. Bei Erstellen von 360° Panoramen:
      30% Anzahlung bei Auftragserteilung,
      70 % der vereinbarten Summe nach Abschluss des Projektes. Die letzte Zahlungsrate erfolgt nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
    4. Bei Erstellen von Druckvorlagen: wenn nicht anders vereinbart ohne Anzahlung, 100 % der vereinbarten Summe (zzgl. Bildmaterial- und anderen externen -Kosten) nach Abschluss des Projektes, jedoch nicht später als 12 Wochen ab Auftragserteilung, unabhängig von der Arbeitsphase in der sich das Projekt zu diesem Zeitpunkt befindet. Nach der Zahlung des Restbetrages wird die Arbeit wie besprochen fortgesetzt bis die Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
  5. Änderungen der vom Auftraggeber angelieferten oder übertragenen Daten und ähnliche Vorarbeiten, die im Angebot nicht vorgesehen wurden, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen. Dies gilt besonders, wenn es zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Wenn nicht anders vereinbart, werden solche Arbeiten nach zeitlichem Aufwand und nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
  6. Soweit aufgrund der schriftlichen Vereinbarung nicht bar oder per Vorkasse gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen wurden schriftlich vereinbart. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
  7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
  8. Der Auftraggeber hat nur dann einen Anspruch auf Nachlass, Zurückbehaltung oder Minderung, wenn seine Ansprüche wegen Mängel rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
  9. Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Dieser kann bis spätestens 4 Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die hier genannte Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen.
  10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers oder einem Zahlungsverzug von 3 Wochen über das in der Rechnung genanntes Zahlungsziel hinaus, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die erbrachte Leistung vom Auftraggeber nicht wie folgt verwendet wird:
    1. Grafische Entwürfe dürfen solange nicht verwendet werden, bis die Rechnung durch den Auftraggeber beglichen wurde.
    2. Der Auftragnehmer darf die bereits gelieferten Druckerzeugnisse zurückverlangen. Diese werden auf Kosten des Auftraggebers an den Auftragnehmer zurückgeschickt. Nachdem die Rechnung beglichen wurde, werden die Druckerzeugnisse erneut an den Auftraggeber und auf seine Kosten geschickt.
    3. Internetseiten und 360° Panoramen dürfen bis zur restlosen Begleichung der Rechnung weder online, noch offline vom Auftraggeber verwendet werden. Bei bereits online geschalteten Websites oder 360° Panoramen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese offline zu schalten und den hiermit verbundenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Offlineschaltung geschieht unter Anwendung der dem Auftragnehmer bereits vorliegenden Zugangsdaten. Wurden diese vom Auftraggeber in der Zwischenzeit geändert, ist der Auftraggeber verpflichtet die neuen Zugangsdaten zu nennen oder die Website oder die 360° Panoramen selbst vom Web innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Aufforderung zu nehmen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

    Für aus hier beschriebenen Handlungen resultierende Geschäftsverluste oder andere Unannehmlichkeiten für den Auftraggeber kann der Auftragnehmer nicht behelligt werden.

    Sollte die offene Rechnung beglichen werden, wird die 360° Panorama / Tour oder Website erneut online geschaltet. Für den zusätzlichen Aufwand wird dem Auftraggeber eine gesonderte Rechnung gestellt, die er sofort und ohne Abzug zu begleichen hat.

  11. Die erbrachte Leistung und das daraus resultierende Produkt (u.a. Logo, Druckvorlage, Zeichnung, Bild, Website, 360° Panorama) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  12. Entstehen Verzögerungen in der Realisierung des Projektes, weil der Kunde das vereinbarte Bild- und Textmaterial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert und/oder für Rückfragen länger als 14 Kalendertage nicht erreichbar ist, ist die komplette noch offene Gesamtsumme spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung fällig, egal in welcher Realisierungsphase sich das Projekt befindet. Tritt dieser Fall ein, kann der Kunde in den folgenden 3 Monaten ab Datum der Schlussrechnung das Projekt fortsetzen und wie vereinbart abschließen, wenn er das vereinbarte Material vollständig anliefert. Sollte er sich bis zum Ablauf dieser Frist beim Auftragnehmer nicht melden und die Arbeit an dem Projekt nicht fortsetzen, gilt das Projekt als endgültig abgeschlossen.

§ 5 Umgang mit Daten und die Datenübergabe

  1. Die gesamte Dokumentation des Projektes, d.h. das Angebot, der Abschlussbericht, die Haftungsvereinbarung, die AGB und andere Dokumente, die vom Auftragnehmer in verschiedenen Phasen des Projektes an den Auftraggeber geschickt wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Das betrifft sowohl die textlichen Inhalte, als auch das Layout der Dokumente. Diese Dokumente sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte oder gar an die Mitbewerber von PRIMA LINE GbR weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für das Angebot, auch wenn dieses nicht angenommen wurde.
  2. Die vom Auftraggeber aufgrund des erteilten Auftrages erhaltenen Daten und Vorlagen werden vom Auftragnehmer ausschließlich zur Bearbeitung auf seinem Arbeitsrechner und auf denen seiner Subunternehmer bzw. freien Mitarbeitern gespeichert, die bei der Realisierung des Projektes im Auftrag von PRIMA LINE GbR mitwirken.
  3. Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Vorlagen, Datenträger, Dateien werden über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus nicht archiviert. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
  4. Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und das Material gelten nicht als vertraulich, es sei denn etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
  5. Die erstellten Entwürfe gelten nicht als vertraulich und dürfen vom Auftragnehmer in seinem Portfolio oder für andere Promotionskanäle (Social Media, Video) jederzeit benutzt werden. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber das Projekt selbst noch nicht veröffentlicht hat, d.h. seine Website noch nicht online geschaltet, die erstellten Druckvorlagen noch nicht gedruckt und die erstellten 360° Panoramen noch nicht veröffentlicht wurden. Dies gilt auch im Falle der Auftraggeber vom Auftrag zurückgetreten ist, der Auftragnehmer jedoch bereits einen Entwurf erstellt hat, den er für seine Promotionszwecke und/oder als Teil des Portfolios benutzen möchte.
  6. Es besteht zu keinem Zeitpunkt eine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten (Arbeitsdateien) oder Druckplatten, die zur Herstellung des vereinbarten Endproduktes genutzt wurden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.Als finale Produkte gelten:
    – Bei einer Druckvorlage: die Ausgabedatei; die für ein Druckhaus finalvorbereitete PDF-Datei.
    – Bei einer Website: fertiggestellter Webauftritt
    – Bei den 360°-Panoramen und -Touren: eine html-Datei und ein Ordner mit den dazugehörigen Inhalten wie html-Dateien, javaScript-Dateien, CSS-Dateien, JPG. Alternativ eine PTV-Datei.
  7. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm die offenen Arbeitsdateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die offenen Dateien dürfen nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. Bei den Komponenten der Drittanbieter (z.B. Fonts, Bilder) gelten deren Lizenzbestimmungen, die der Auftraggeber selbst zu ermittelt und einzuhalten hat. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Preis in der Regel das Zweifache des Erstellungspreises, ohne externe Komponenten, Fonts, Bildmaterialkosten.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers und Abnahmepflicht

  1. Sowohl zu Beginn der Arbeit, als auch während der Arbeit am Projekt ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer notwendige Information (z.B. Zugangsdaten vom FTP-Server) und das Material (Texte, Bilder …) zu liefern, die für die Erfüllung des Auftrages benötigt werden.
  2. Zu Beginn der Zusammenarbeit benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der für alle Belange des Auftrages wichtige Angelegenheiten regelt. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, alle das Vorankommen des Projektes betreffende Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder diese zeitnah mit dem Vorgesetzten zu klären.
  3. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, führt der Auftragnehmer den Auftrag auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten und Vorgaben aus. Die Daten sind in digitaler Form zu liefern, in dem von dem Auftragnehmer im Angebot oder in der E-Mail genannten Dateiformaten. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
  4. Der Auftraggeber hat die ihm zur Freigabe zugeschickten Dateien wie auch die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen nach deren Erhalt auf ihre Richtigkeit wie auch Vertragsmäßigkeit sorgfältig zu prüfen. Änderungswünsche bzw. die Freigabe sollten innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich erfolgen.
  5. Die Änderungswünsche des Auftraggebers werden innerhalb von 3 Arbeitstagen in den Entwurf eingearbeitet und dem Auftraggeber erneut per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber hat erneut 7 Arbeitstage Zeit, um die korrekte Ausführung der Korrekturen zu prüfen und die finale Freigabe für den Entwurf zu erteilen. Nach Ablauf der Frist gilt der Entwurf automatisch als freigegeben. Alle Änderungswünsche/ Autorenkorrekturen, die sich nach den genannten Fristen ergeben, werden nach Aufwand, nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
  6. Für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern kein Fall zwingender vertraglicher oder gesetzlicher Haftung vorliegt. Wurden die vom Auftraggeber freigegebenen (fehlerhaften) Druckvorlagen bereits gedruckt bzw. befinden sich diese im Druck, trägt der Auftraggeber die vollen Druck- und Lieferkosten.
  7. Sollte der Auftraggeber
    – den grafischen Entwurf,
    – die fertig programmierte Website oder
    – die erstellte 360° virtuelle Tour
    innerhalb von 14 Kalendertagen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht abnehmen bzw. kein für das Vorankommen des Projektes benötigtes Feedback abgeben, gilt das Projekt nach Ablauf der 14 Kalendertage-Frist automatisch als freigegeben und abgeschlossen. Die Frist wird ab dem Tag der ersten Aufforderung zum Feedback gerechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den restlichen noch ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen. Die Forderung ist sofort fällig. Siehe dazu auch § 4, Pkt. 12.
  8. Entstehen Verzögerungen in der Realisierung des Projektes, weil der Kunde das vereinbarte Bild- und Textmaterial oder anderes benötigte Material oder Informationen innerhalb von 20 Arbeitstagen (wenn nicht anders vereinbart) ab der Auftragserteilung nicht liefert, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und ein Ausfallhonorar geltend zu machen, wie in § 3 beschrieben.Tritt dieser Fall ein, kann der Kunde in den folgenden 3 Monaten ab Datum der Schlussrechnung das Projekt fortsetzen und wie vereinbart abschließen, wenn er das vereinbarte Material vollständig anliefert. Das bereits bezahlte Ausfallhonorar wird mit der vereinbarten Summe verrechnet.Der Auftragnehmer hat das Recht, einen neuen Realisierungstermin anzubieten, in Abhängigkeit von seiner aktuellen Auftragslage und Kapazitäten.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellte Leistung oder das Produkt abzunehmen, solange keine erkennbaren Mängel vorliegen. Sollte der Auftraggeber die Abnahme ohne einen nachvollziehbaren Grund verweigern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Gesamtbetrag zu fordern. Das Begleichen des vereinbarten Betrages gilt als Bestätigung für die Endabnahme. Somit erlöschen weitere Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber des Auftraggebers.
  10. Für die Anpassungen der Web-, Foto- oder Druckvorlagen, die vom Auftraggeber bereits freigegeben wurden, wird automatisch und ohne den expliziten Hinweis nach Aufwand berechnet und nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit

  1. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
  2. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungstermine durch den Auftragnehmer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen des Auftraggebers (siehe § 6) voraus.
  3. Festtermine und Fristen für die Lieferung oder Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Festtermin oder verbindlicher Termine, bestätigt sind. Bei Festterminen besteht bei einer vom Auftragnehmer verschuldeten Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, ohne Ausfallhonorar. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden.
  4. Entstehen aufgrund höherer Gewalt Liefer- und Leistungsverzögerungen, hat der Auftragnehmer auch verbindlich vereinbarte Fristen nicht einzuhalten Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Unter dem Begriff „höhere Gewalt“ verstehen sich die Ereignisse, die dem Auftragnehmer die Lieferung oder die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar nicht nur vorübergehend. Hierzu gehören insbesondere eigene Krankheit, wichtige Familienangelegenheiten (Krankheit, Tod, Unfall), behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, dauerhafter Strom- oder Netzausfall an seinem Arbeitsplatz, Verlust der Arbeitsgeräte oder -platten usw., auch dann, wenn sie bei Lieferanten, Mitarbeitern und Subunternehmen des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten.
  5. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber darf hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, den Auftraggeber über die genannten Umstände zum schnellst möglichen Zeitpunkt zu benachrichtigen.
  6. Für das Erstellen der Website wird dem Auftraggeber nach der Auftragserteilung und zu Beginn der Zusammenarbeit ein für beide Seiten verbindlicher Zeitplan vorgelegt. Für das Erstellen der Druckvorlagen, Logos und 360° Panoramen werden individuelle Absprachen bzgl. der Fristen und Termine mit dem Auftraggeber gehalten. Sollte kein Zeitplan für ein Projekt gesondert vereinbart werden, gelten die Fristen, die in § 6 genannt wurden.
  7. Die Lieferung der Druckerzeugnisse erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers und an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Leistungsbeschreibung

  1. Der genaue Umfang der Leistung, d.h. die Rahmenbedingungen, die Zahl der Entwürfe und alle weiteren für das Projekt relevanten Bestimmungen werden in dem jeweiligen Angebot festgehalten. Sollten diese nicht individuell geregelt werden, gelten die in der AGB genannten Bedingungen.
  2. Sollte die Zahl der Entwürfe in einem Angebot nicht genannt werden, so gilt folgender Standard:
    1. Website, Broschüre, Flyer, Poster: ein Entwurf
    2. Logo (nur Schriftzug): fünf Entwürfe
    3. Logo (Schriftzug und Signet): drei Entwürfe
    4. Briefpapier: drei Entwürfe
    5. Visitenkarte: zwei Entwürfe
    6. Sonstige, hier nicht genannten Projektarten: ein Entwurf
  3. Alternative Entwürfe werden gegen Aufpreis realisiert. Der Auftraggeber darf final nur einen der Entwürfe verwenden. Auf die Benutzung der von ihm verworfenen Entwürfe hat er somit keinen Anspruch.
  4. Das Bildmaterial, zusätzliche Funktionen oder bei der Auftragserteilung nicht besprochene Aufgaben bzw. Mehraufwand werden gesondert in Rechnung gestellt, ohne das der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
  5. Wenn nicht anders vereinbart, sind bis zu 5 Korrekturschleifen im Preis enthalten, alle weiteren werden automatisch nach Aufwand berechnet, nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers.
  6. Die vom Auftragnehmer erstellte Websites verstehen sich als individuelle Websitetemplates, die der Auftraggeber nach der Fertigstellung der Website (siehe §10, Pkt. 19) mit eigenen Inhalten selbst füllt oder den Auftragnehmer damit beauftragt. Dies betrifft sowohl das Bildmaterial als auch sämtliche Textinhalte der Website, ganz besonders das Impressum und den Datenschutz. Alle vom Auftraggeber verwendeten Inhalte sind als Platzhalter zu verstehen. Sie können vom Auftraggeber unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen vom Drittanbieter übernommen oder gegen finale Inhalte ausgetauscht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Text- und die meisten Bildinhalte via CMS-Backend selbst auszutauschen und zu korrigieren oder den Auftraggeber mit der Einarbeitung dieser Inhalte zu beauftragen.Mit der erteilten Freigabe und dem Auftrag, die Website online zu schalten, bestätigt der Auftraggeber, dass er alle Inhalte dieser Website auf deren Richtigkeit geprüft hat und für die Veröffentlichung dieser Inhalte die Verantwortung übernimmt.Auf Wunsch bietet der Auftragnehmer eine CMS-Schulung an, siehe Optionen im Angebot.
  7. In dem im Angebot genannten Preis sind bis zu zwei kostenlose Besprechungen / Beratungsgespräche (persönlich, via Skype oder telefonisch) enthalten. Sollte der Auftraggeber weitere Besprechungen in Anspruch nehmen wollen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Aufwendung gesondert in Rechnung zu stellen. Wenn nicht anders vereinbart, wird hier nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

§ 9 Haftung bei den Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer bei der Auftragserteilung das für die Durchführung des Auftrages notwendige Material (z.B. Text-, Bild-, Logo-, Vektor-, Video oder Audiodaten) in digitaler Form und innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und zu garantieren, dass er die Rechte und Lizenzen an diesem Material besitzt. Sollten die gelieferten Vorlagen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberechte oder nationale und internationale Patente verletzen oder ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, das Material zu verwenden, stellt er den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter oder Ansprüchen aus Rechtsverletzungen frei.
  2. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmers hier entfällt.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmackmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmackmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Allerdings ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
  4. Bei Eintragung der formalen Schutzrechte in ein amtliches Register (z. B. Patentamt) von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 10 Haftung und Gewährleistung bei der Realisierung des Auftrages

  1. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer die im Angebot genannten Arbeiten gewissenhaft durchzuführen. Ein konkreter Erfolg des gelieferten Produktes (Website, 360° Panorama, Drucksachen …) wird nur dann geschuldet, wenn dies so ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
  2. Ansprüche wegen Mängel stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines (1) Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Abs. 3 und 4 bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  5. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern die folgenden Absätze keine spezielleren Regelungen enthalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  6. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, sobald am gelieferten Gegenstand (z. B. Druckvorlage, Website, 360°-Panorama) durch Dritte oder durch den Auftraggeber Veränderungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber nachweist, dass sich diese Veränderungen auf den Fehler oder Schaden nicht ausgewirkt haben.
  7. Für Beschädigung oder Abhandenkommen der vom Auftraggeber übergebenen Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer die kosten nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sowie eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder der Verletzung einer Kardinalpflicht.
  8. Sollte der Auftragnehmer den Mangel der gelieferten Druckerzeugnisse nachweislich verschuldet haben, ist er berechtigt zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung / Nachdruck oder einen Nachlass auf die vereinbarte Summe anbieten möchte.
  9. Die Druckprodukte werden frei von Materialmängeln geliefert. Bei den Druckerzeugnissen geht die Gefahr etwaiger Fehler mit Druckfreigabe auf den Auftraggeber über. Dies betrifft nicht die Fehler, die nachweislich nach der Freigabe entstanden sind.
  10. Mängel bei den Druckerzeugnissen, den gelieferten Druckdateien oder den 360° Panoramen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Sollte es Ansprüche aus versteckten Mängeln geben, die nach der sofortigen Untersuchung nicht entdeckt werden konnten, können diese im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  11. Beim Nachdruck der Druckvorlagen können leichte Farbabweichungen auftreten, die nicht beanstandet werden können. Das gleiche gilt für den Abgleich zwischen dem Endprodukt und den anderen Vorlagen wie z.B. Proofs oder den früheren Druckerzeugnissen, auch wenn sie ursprünglich vom Auftragnehmer erstellt wurden. Die Reklamation der Farbgebung oder der Beschaffenheit des eingesetzten Materials bei dem Druckerzeugnis wird nicht anerkannt, wenn der Auftraggeber zuvor keinen Referenz-Ausdruck oder Proof zur Verfügung gestellt hat. In anderem Fall haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  12. Bei der Lieferung von Druckerzeugnissen kann es zu Mehr- oder Mindermengen kommen, die bis zu 10 % betragen können. Dieser Unterschied ist produktionsbedingt nicht auszuschließen und ist hinzunehmen.
  13. Bei Mängel eines Teils der gelieferten Druckerzeugnisse haftet der Auftragnehmer nur zum entsprechenden prozentualen Anteil.
  14. Sollte die Sendung der Druckerzeugnisse beschädigt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vom Spediteur verursachten Schaden zu dokumentieren (Bilder). Sollte er keine solche Beweise vorlegen können, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.
  15. Rücksendungen müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen.
  16. Nach Freigabe der programmierten Website schaltet der Auftragnehmer diese innerhalb von 2 Arbeitstagen online, sofern vom Auftraggeber gewünscht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber innerhalb von 20 darauffolgenden Arbeitstagen kleine Schreibfehler und Fehler in der Funktionalität der Webseite melden, die vom Auftragnehmer zügig und kostenlos korrigiert werden. Eine Autorenkorrektur wird nach Aufwand berechnet. Technische Fehler, die die Funktionalität der Website beeinträchtigen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 20 Kalendertagen, und schriftlich anzuzeigen. Sollte es versteckte Mängel geben, die nach der sofortigen Untersuchung nicht entdeckt werden konnten, können diese im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, § 377 HGB gilt entsprechend.
  17. Für die Inhalte der Website wie auch für deren Aktualität, Rechtskonformität und Sicherheit ist der Auftraggeber (als Websitebetreiber) verantwortlich. Dies betrifft ganz besonders die rechtlichen Hinweise im Impressum und den Datenschutz. Diese Inhalte generiert der Auftragnehmer mithilfe eines Online-Dienstes des Rechtsportals e-recht24.de. Diese Textbausteine sind ohne Gewähr und verstehen sich lediglich als Platzhalter. Die Prüfung ihrer Aktualität und Rechtsgültigkeit obliegt dem Auftraggeber. Mit der Freigabe der fertig programmierten Website und/oder der Bitte um die Onlineschaltung der Website bestätigt der Auftraggeber, dass er für alle Inhalte der Website die Verantwortung übernimmt. Das Gleiche gilt auch für die Freigabe der 360°-Panoramen und der Druckvorlagen.
  18. Nach Fertigstellung der Website ist der Auftragnehmer nicht weiter dazu verpflichtet, den Kunden über die sich fortlaufend ändernde Entwicklung in der Rechtsprechung oder dem IT- und Webrecht zu informieren. Der Auftragnehmer ist zu einer laufenden Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Websitebetreiber ist dazu verpflichtet, sich ständig auf dem Laufenden zu halten, vor allem in Sachen Datenschutz und Impressum.
  19. Die Internetseiten wie auch 360° Panoramen werden nach den zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltenden und relevanten Webstandards fertiggestellt bzw. in dem im Angebot festgelegten Umfang. Dies gilt für den Zeitpunkt der Fertigstellung, der nicht mit dem Zeitpunkt der Onlineschaltung übereinstimmen muss.
  20. Insbesondere bei Erstellung der Internetseiten ist es wichtig, zwischen der Fertigstellung der Website und der Onlineschaltung zu unterscheiden.Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt der Tag, an dem der Auftragnehmer meldet, dass er mit der Programmierung der Website fertig ist und an den Auftraggeber einen Vorschaulink zur Testversion schickt (diese befindet sich auf dem Entwicklungsserver des Auftragnehmers). Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber 7 Arbeitstage Zeit, um seine Freigabe oder mögliche Änderungswünsche mitzuteilen. Die Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer innerhalb von 3 Arbeitstagen eingearbeitet und der Auftraggeber darüber informiert. Der Auftraggeber hat erneut 7 Arbeitstage Zeit, um die Richtigkeit der Korrekturen zu prüfen und die finale Freigabe für die programmierte Website zu erteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Website automatisch als freigegeben. Alle Änderungswünsche/Autorenkorrekturen, die sich nach den genannten Fristen ergeben, werden nach Aufwand berechnet, nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers.Als Zeitpunktder Onlineschaltung gilt der Tag, an dem die vom Auftragnehmer fertiggestellte Website zum ersten Mal unter der Zieldomain des Auftraggebers veröffentlicht wird. Nach Freigabe der Programmierung schalten wir die Webseite innerhalb von 2 Arbeitstagen online (sofern gewünscht). Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber innerhalb der folgenden 20 Arbeitstage kleine Schreibfehler und Fehler in der Funktionalität der Webseite (“Kinderkrankheiten”) melden, die vom Auftragnehmer zügig und kostenlos korrigiert werden. Autorenkorrekturen werden nach Aufwand berechnet.
  21. Sollte viel Zeit verstrichen sein zwischen dem Zeitpunkt der Fertigstellung und dem gewünschten Tag der Onlineschaltung der Website, kann es vorkommen, dass die für die Website verwendeten Plugins und externe Komponente inzwischen ein Update benötigen bzw. eine Optimierung der Website für inzwischen neuere Versionen der Browser nötig ist. Diese Arbeiten werden vom Auftragnehmer vor der Onlineschaltung vorgenommen und der sich daraus resultierende Aufwand dem Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
  22. Die 360° Panoramen, Printentwürfe und insbesondere die Website für Auftraggeber aus dem Ausland werden nach dem in Deutschland geltenden Recht und den Datenschutz-Anforderungen erstellt. Dies gilt für den Zeitpunkt der Fertigstellung der 360° Panoramen wie auch für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Entwurfes einer Website oder der Druckvorlagen. Sollten sich über den Zeitpunkt der Fertigstellung neue Gesetze ergeben und die Website, die 360° Panoramen oder die Druckvorlagen müssen angepasst werden, wird der Aufwand gesondert berechnet.
  23. Der Auftraggeber informiert sich eigenverantwortlich über die technischen Einsatzmöglichkeiten der vom Auftragnehmer gelieferten Leistungen, insbesondere bei den Websites und den 360° Panoramen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Leistungsbeschreibung seinen Bedürfnissen entspricht oder er lässt sich dazu vom Auftragnehmer beraten. Mit der Unterschrift des Angebotes nimmt der Auftraggeber alle dort beschriebenen Bedingungen wie auch die AGB an.
  24. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht zu prüfen, ob die Veröffentlichung der 360°-Fotoaufnahmen keine Rechte Dritter verletzt (abgebildete Personen, Gebäuden, Gegenstände usw.). Sollte der Fall eintreten, dass die vom Auftraggeber bereits erstellen 360°-Panoramen diese Rechte verletzen würden oder verletzt haben, ist dennoch die vereinbarte Summe für die erbrachte Leistung vom Auftraggeber zu begleichen bzw. kann diese nicht erstattet werden.

§ 11 Periodische Arbeiten

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten oder die Wartung der Website können zum Ende des laufenden Monats von beiden Seiten gekündigt werden.
  2. Spätere Anpassungen in den vorhandenen Web- und Druckvorlagen, wie auch Anpassungen der bereits erstellten Websites oder 360° Panoramen werden (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) automatisch nach Aufwand und nach dem aktuell geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

§ 12 Fremdleistung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen nach eigenem Ermessen zu bestellen.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber seine Lieferanten oder beauftragten Dritten / Subunternehmer zu nennen.
  3. Wurden auf Wunsch des Auftraggebers vom Auftragnehmer Verträge über Fremdleistung abgeschlossen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben frei. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§ 13 Copyright, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Kennzeichnung

  1. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts, 360° Bildern usw. steht dem Auftragnehmer das Urheberecht nach Maßgabe des aktuellen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zu. Wenn nicht anders vereinbart, bezahlt der Auftraggeber mit seinem Entgelt die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
  2. Bei allen grafischen Projekten, die für den Print-Bereich bestimmt sind, wie auch bei der Logoerstellung und den 360° Panoramen überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dies betrifft alle Teile des Layouts, die nicht unter die Lizenz von Drittanbietern (Fonts, Bildmaterial u.Ä.) fallen und deren Urheberrecht beim Auftragnehmer liegt.
  3. Bei den vom Auftragnehmer erstellten Internetseiten gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht am Design und dem Code der Website. Dies betrifft alle Teile des Codes und Layouts, die nicht unter die Lizenz von Word Press/Joomla oder Drittanbietern (Plugins, Fonts, Videos, Bildmaterial u.Ä.) fallen und deren Urheberrecht beim Auftragnehmer liegt. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  4. Eine Übertragung der zuvor genannten Rechte auf Dritte ist im Rahmen des Verkaufs der Webseite, der 360° Panoramen oder der Druckvorlagen gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Auch in diesem Fall ist für die Einhaltung sämtlicher Lizenzbestimmungen der an dem jeweiligen Projekt beteiligten Dritten (Bilder, Fonts, externe Komponente, Layout, Text usw.) der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist beim Verkauf an Dritte dazu verpflichten, sicherzustellen, dass die Lizenzbestimmungen aller im Projekt benutzen Elemente vom Käufer eingehalten bzw. erneut lizenziert werden. Für die Verletzung der Copyright- und Urheberechte haftet der Auftraggeber (hier: als Verkäufer).
  5. Beim Bildmaterial von externen Anbietern gelten deren Lizenzbestimmungen. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber (auf Wunsch) den Drittanbieter, bei dem das Bildmaterial oder andere externen Komponente erworben wurden. Über die Lizenzbestimmungen informiert sich der Auftragnehmer selbst eingehend.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, alle erstellten Projekte als seine Referenzen zu veröffentlichen (auf eigener Internetseite und auf Firmenseiten, in diversen Communities, wie z.B. Facebook und Ähnliches, in den Druckmedien (z. B. Flyer, Poster, Prospekte) und Videos. Dieses Recht behalten auch die an dem jeweiligen Projekt beteiligten Subunternehmen, die im Auftrag von PRIMA LINE GbR tätig waren, insbesondere die Web Developer, Texter, Illustratoren, Animatoren und Fotografen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat. Der Auftragnehmer behält sich auch das Recht vor, die Projekte, die nicht abgeschlossen, unterbrochen oder vom Auftraggeber noch nicht veröffentlicht wurden, in seinen Referenzen zu präsentieren (alle Medien).
  7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Impressum und / oder im Footer der erstellten Websites und / oder an einem geeigneten Platz genannt zu werden inkl. Verlinkung zur eigenen Website (www.prima-line.de oder www.pano-line.de im Falle von 360° Panoramen). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen. Sollte dies vom Auftraggeber nicht erwünscht sein, ist eine Summe von 700 € netto zzgl. MwSt. zu begleichen.
  8. Wenn nicht anders vereinbart, stimmt der Auftraggeber der Verwendung seines Logos unter den Referenzen des Auftragnehmers (Kunden, Projekte) zu. Dies gilt für alle Online- und Offlinekanäle, in der der Auftragnehmer seine Dienstleistung bewerben möchte, insbesondere jedoch auf der eigenen Website.
  9. Die Entwürfe und/oder die Reinzeichnungen dürfen ohne schriftliches Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Dies betrifft sowohl das Original als auch die daraus resultierende Reproduktion. Jede Nachahmung, auch eine teilweise, ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung vereinbarten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
  10. Die vom Auftraggeber schriftlich verfassten Bewertungen, die sich auf die bereits erfolgte Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer beziehen, dürfen auch in anderen Medien zitiert werden, z. B. in Broschüren, auf der eigenen Website, im Video, Audio und in anderen Medien, die dazu dienen, die Dienstleistung des Auftragnehmers zu bewerben.
  11. Der Auftragnehmer ist berechtig, ohne die Zustimmung des Auftraggebers die erstellten Projekte, insbesondere die Websites, eigenständig für verschiedene Design- oder Webdesign-Wettbewerbe anzumelden. Die Gewinne aus diesen Wettbewerben gehören dem Auftragnehmer.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.